
Wir wünschen allen eine schöne Ferienzeit. Zeit für eine politische Pause gibt es aber nicht. Denn viele Menschen können sich keinen Urlaub leisten. Deshalb fordern wir einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro in der Stunde und die Abschaffung aller Ausnahmeregeln.
Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,84 Euro pro Stunde ist zu niedrig.
Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der aktuellen Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09 Euro. Jeder fünfte Beschäftigte verdient weniger. Der Mindestlohn muss deutlich angehoben werden, um den Niedriglohnsektor endlich auszutrocknen.
Der derzeitige Mindestlohn bewahrt auch nicht vor Armut. Vor allem in Ballungszentren und großen Städten sind Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung darauf angewiesen, zu ihrem Lohn ergänzende Hartz-IV-Leistungen zu beziehen, um die Miete bezahlen zu können. Mit 8,84 Euro schützt der Mindestlohn zudem nicht vor Altersarmut. Wenn Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten sollen, müssen sie mindestens 11,85 Euro pro Stunde verdienen.
Der gesetzliche Mindestlohn weist immer noch Lücken auf: Junge Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten ihn ebenso wenig wie Langzeitarbeitslose. Auch Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fleischindustrie, im Gartenbau, in Betrieben für Wäscherei-Dienstleistungen oder Zeitungszustellerinnen und -zusteller bekommen immer noch nicht den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Es ist nicht akzeptabel, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Der Mindestlohn ist der Ausdruck von Würde. Und Würde ist unteilbar.
Es ist notwendig, dass Änderungen am Mindestlohngesetz vorgenommen werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert:
- den gesetzlichen Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen,
- sämtliche Ausnahmeregelungen abzuschaffen,
- ausreichend Personal für die Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns bereit zu stellen,
- klarzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht; Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Zuschläge, Sachleistungen oder Ähnliches sind zusätzlich zu zahlen,
- die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen zu erleichtern, indem das Vetorecht der Arbeitgeber abgeschafft wird.