Deutschland habe den besten Kündigungsschutz wird immer von konservativen Kräften der Politik und der Wirtschaft behauptet. Verdachtskündigungen werden als Einzelfälle abgetan.
Der Druck der durch die Freisetzung auf die Betroffenen ausgeübt wird, wird von den Lobbyisten der Wirtschaft heruntergespielt. Die seelische Belastung, der Beschäftigten die durch die unbegründete Kündigung, die Welt nicht mehr verstehen, wird nicht berücksichtigt.
Wie ein bekannter Fall in Pforzheim aufzeigt kann eine Verdachtskündigung zum Tode führen: Anne K, die als Kassiererin in einem renommierten Kaufhaus in Pforzheim beschäftigt war, bekam mit dem Vorwurf „sie habe stehlen wollen“, obwohl sie den Kassenbon vorweisen konnte, gekündigt. Sowohl das örtliche Arbeitsgericht wie auch das Landesarbeitsgericht sahen die Kündigung nicht als gerechtfertigt an und verurteilten die Geschäftsführung Anne K. weiter zu beschäftigen. Dazu kam es nicht mehr. Die Kündigung führte zu Armut. Ihre Scham verhinderte sich zu offenbaren. Am Tag der Verkündung des Erfolges fand man Anne K. tot vor.
Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Betroffenen einer Verdachtskündigung die Unschuldvermutung – wie im Strafrecht – nicht greift. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts das aussagt, dass das Fehlverhalten dem Gekündigten nicht nachgewiesen werden muss, ist nicht nachvollziehbar. Es hat damit die Tür geöffnet unbequeme Beschäftigte auf miese, einem Rechtsstaat unwürdige Art, zu entfernen.
Leider hat die CDU/CSU/FDP Regierung einen Gesetzentwurf der LINKEN bzw. eine Verschärfung der Anforderungen an die Verdachtskündigung, wie von Rot-Grün vorgeschlagen 2010 abgelehnt. Damit bleiben Arbeitnehmer für gewissenslose Arbeitgeber Freiwild.
Von Heinz Keller – DIE LINKE Pforzheim/Enzkreis
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