
Der Gesetzesentwurf sieht u.a. den Einsatz von Bodycams in Wohnungen und Geschäftsräumen und verdachtsunabhängige Kontrollen vor Großveranstaltungen vor. Dazu gehören also auch Demonstrationen, Konzerte und Festivals.
DIE LINKE. Baden-Württemberg lehnt den Gesetzesentwurf ab. Das Polizeigesetz wurde erst 2017 verschärft. Es ermöglicht daher bereits jetzt intelligente Videoüberwachung, den Einsatz von Sprengstoff und Staatstrojanern.
Wir fordern von der Landesregierung die Rücknahme dieser Befugnisse! Eine weitere Ausweitung ist völlig inakzeptabel, auch weil man bei der Änderung 2017 selbst aus Sicht des Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann bereits an die „Grenze des verfassungsmäßig Machbaren“ gegangen ist.
Die Black Lives Matter Bewegung hat in den letzten Wochen gezeigt, dass die Polizei für viele Menschen in Baden-Württemberg kein Freund und Helfer ist. Rassismus in der Polizei ist eine Realität, auf die die Landesregierung bisher keine Antwort gibt. Verdachtsunabhängige Kontrollen vor Großveranstaltungen begünstigen Racial Profiling. Der Gesetzesentwurf lässt eine Strategie gegen Rassismus in der Polizei gänzlich vermissen.
Zudem häufen sich in den letzten Monaten Nachrichten über rechte Strukturen und Netzwerke in der Polizei. Eine Polizei, in der sich Rechte organisieren und vernetzen können, ist eine ernste Gefahr für die Demokratie.
Aus dem Innenministerium gibt es auf diese Probleme keine Antworten, eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein – man siehe zum Beispiel die vor kurzem von Innenminister Seehofer abgesagte Studie zu Rassismus in der Polizei.
Die Versammlungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte werden durch das neue Polizeigesetz weiter beschnitten. Die immer stärker zu Tage tretenden Probleme der Polizei werden durch das neue Polizeigesetz weiter verschärft, anstatt endlich etwas gegen polizeiliches Fehlverhalten zu unternehmen und unabhängige Ermittlungsstellen einzurichten.
Anfang Juli durchsuchte die Polizei die private Wohnung eines Mitarbeiters des LINKEN Bundestagsabgeordneten Tobias Pflüger in Tübingen. Dieser Vorfall ist ein jüngstes Beispiel dafür, dass die Polizei auch in Baden-Württemberg willkürlich agiert.
Heike Hänsel, Bundestagsabgeordnete der LINKEN aus dem Wahlkreis Tübingen, bezeichnete den Polizeieinsatz als „absolut skandalös“: „Die Durchsuchung der Privaträume eines Mitarbeiters eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mit Beschlagnahmung von Parlaments-Dokumenten, offensichtlich ohne hinlängliche Beweise sind keine Mittel eines Rechtsstaates“.
Die ursprünglich für heute im Landtag angesetzte erste Lesung zur Verschärfung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg findet nun nächste Woche statt.