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Das Rentenniveau muss wieder rauf
von Matthias W. Birkwald MdB
„Der Sozialverband Deutschland fordert völlig zu Recht einen raschen Kurswechsel in der Rentenpolitik“, erklärt der rentenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Matthias W. Birkwald, zu den Vorschlägen des Sozialverbands Deutschland (SoVD) für eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente. „DIE LINKE warnt bereits seit Jahren, dass die von SPD und Grünen beschlossene und von Union und FDP fortgesetzte Absenkung des Rentenniveaus die Alterssicherung von Millionen Menschen gefährdet. Das Ticken dieser Zeitbombe ist inzwischen unüberhörbar. Durchschnittsverdiener werden selbst nach langer Beitragszahlung künftig kaum mehr auf eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus kommen, Geringverdiener massenhaft in die Altersarmut abrutschen. Und wie sich gezeigt hat, können Riester & Co. den Verfall der gesetzlichen Rente nicht kompensieren.“ Birkwald weiter:
„Auch hinsichtlich der nun notwendigen rentenpolitischen Kurskorrekturen stimmt DIE LINKE weitgehend mit dem SoVD überein: Vorrangig muss die gesetzliche Rente wieder so gestaltet werden, dass sie den Lebensstandard sichert und langjährige Beitragszahler auskömmliche Renten erhalten. Dazu muss das Rentenniveau aber nicht nur stabilisiert, sondern auf mindestens 53 Prozent angehoben werden. Die Kürzungsfaktoren in der Rentenformel müssen abgeschafft und die bereits geschehenen Dämpfungen rückgängig gemacht werden. Für alle, die heute schon auf lange Phasen der Erwerbslosigkeit und der Niedriglohnarbeit zurückblicken, brauchen wir außerdem eine ergänzende, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente in Höhe von 1.050 Euro.“
Doppelter Irrsinn beim Betreuungsgeld
von Diana Golze DIE LINKE
Karikatur: Harm Bengen
Wer die Voraussetzungen für Elterngeld (BEEG) erfüllt, ist grundsätzlich auch berechtigt Betreuungsgeld zu erhalten. Vorausgesetzt werden, dass der Wohnsitz in der Bundesrepublik liegt, das Kind, auf das Anspruch gründet, im Haushalt lebt und selbst betreut wird sowie dass keine volle Erwerbstätigkeit vorliegt.
Wie die neuen Richtlinien zur Umsetzung des Betreuungsgeldes (Stand: 12. Juli 2013) zeigen, gibt es beim Betreuungsgeld abweichend vom Elterngeld einige Sonderregelungen, die erneut die Absurdität des Betreuungsgeldes dokumentieren:
1. Posse: Ein Anspruch auf Betreuungsgeld existiert auch dann, wenn die Familie mit dem Kind im Ausland lebt. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens ein Elternteil in der Bundesrepublik erwerbstätig ist (oder hier wohnt, oder eine deutsche Rente bezieht). Innerhalb der EU (sowie in der Schweiz) ist jedoch der „Doppelbezug“ von Sozialleistungen für den gleichen Zweck ausgeschlossen, so dass Betreuungsgeld nur gezahlt wird, wenn das Kind im Ausland nicht in eine Kita geht. Beispiel: Eine deutsche Familie lebt in Bern in der Schweiz. Der Vater arbeitet als Grenzgänger in der Bundesrepublik. Die Mutter betreut das Kind, das keine Kita besucht – da in der Schweiz viel zu teuer. Diese Familie ist berechtigt, Betreuungsgeld zu erhalten. Im Nicht-EU-Ausland kann auch dann Betreuungsgeld bezogen werden, wenn das Kind in eine Kita geht – vorausgesetzt, ein Elternteil arbeitet in Deutschland. Sind solche Fälle auch schwer denkbar – beispielsweise: Familie lebt in Norwegen, Vater arbeitet in Deutschland -, so findet hier dennoch strukturell eine Besserstellung von Familien statt, die im Ausland leben.
2. Posse: Die eingeschränkte Erwerbstätigkeit wie beim Elterngeld von maximal 30 Stunden pro Woche wird beim Betreuungsgeld ausdrücklich aufgehoben. Obwohl das Kind in keine Kita gehen darf, sondern selbst betreut werden muss, wird die Möglichkeit zur vollen Erwerbstätigkeit eingeräumt. Bei einer Familie, die im EU-Ausland lebt oder in der Schweiz, wäre das Kind dann allein zu Hause, wenn Vater in der BRD arbeitet und die Mutter am Ort des jeweiligen Wohnsitzes. Es bestünde aber Anspruch auf Betreuungsgeld.
3. Posse: Betreuungsgeld erhalten Eltern nur für Kleinkinder, die nicht älter als ein Jahr sind. § 4b.2 – Stichtagsregelung: „Betreuungsgeld nur für Kinder, die ab dem 1.August 2012 geboren sind.“ Dies ist kein technischer Fauxpas, sondern offensichtlich gewollt. „Aufgrund der Stichtagsregelung wird das Betreuungsgeld bis zum 1. August 2014 nur für Kinder gewährt, die unter zwei Jahre alt sind.“ Damit ist die Hauptgruppe der potentiell betroffenen Kinder vom Betreuungsgeld ausgeschlossen bis zum Jahr 2014.
„Das Betreuungsgeld ist nicht nur eine sozial schädliche und rückwärts gewandte Leistung. Die konkrete Umsetzung ist auch völlig irrsinnig geregelt. Mit der behaupteten Wahlfreiheit für Eltern hat das Betreuungsgeld gar nichts zu tun. Wir brauchen mehr und bessere Kitaplätze und kein Milliardengeschenk für den bayerischen CSU-Wahlkampf“, stellt Diana Golze klar.
Frankreich: Agenda 2020 oder Aufstand gegen Merkel
Michael Schlecht, MdB – Spitzenkandidat DIE LINKE
in Baden-Württemberg, Gewerkschaftspolitischer Sprecher im Parteivorstand DIE
LINKE
Merkels Kürzungsdiktat hat in der Eurozone zu einem Schwelbrand geführt. Inzwischen hat sich die Rezession nach Frankreich durchgefressen: Rekordarbeitslosigkeit, Wachstumsschwäche und steigende Defizite im Außenhandel erhöhen den Druck auf die Regierung. Union und FDP sind der Meinung, dass unser Nachbarland selbst schuld sei. „Frankreich braucht Reformen, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken“, so FDP-Fraktionschef Brüderle.
Tatsache ist: In Frankreich sind die Löhne seit 2000 genauso stark wie die Produktivität und die Preise gestiegen. Die Reallöhne legten in den letzten zwölf Jahren um zwölf Prozent zu. Die relative Wettbewerbsfähigkeit Frankreichs nahm nur deshalb ab, weil in Deutschland die Reallöhne im gleichen Zeitraum sogar um ein Prozent sanken. Es ist kein Anzeichen dafür erkennbar, dass sich hierzulande eine politische Mehrheit für ein Ende des Lohndumpings und damit verbunden einer extremen Exportorientierung ergeben könnte – egal wer nach der Wahl im September die Regierung stellt.
Was bleiben Frankreich also für Möglichkeiten? Wenn die bisherige Entwicklung sich fortsetzt, droht eine tief gehende Krise. Dass Frankreich sich unter den europäischen Rettungsschirm ESM stellen könnte, ist allein schon wegen der Größenordnung ausgeschlossen. Zudem würde sich die „Grande Nation“ niemals dem Diktat der Troika unterwerfen: „Die EU-Kommission hat uns nicht zu diktieren, was wir zu machen haben“, so Frankreichs Präsident François Hollande.
Frankreich bleiben nur zwei grundsätzliche Antworten auf den von Merkel vorangetriebenen Vormarsch der Agenda-Politik in Europa.
Die erste Möglichkeit besteht darin, dass das Land „freiwillig“ das deutsche Exportmodell übernimmt und eine französische Agenda 2020 im Land umsetzt. Dazu gehören dann Renten- und Lohnkürzungen genauso wie eine Abschaffung oder zumindest Schleifung des flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Mindestlohns von zur Zeit 9,50 Euro. Dieses Szenario birgt für die französische Gesellschaft eine enorme Sprengkraft. Es würde zwar die französischen Leistungsbilanzdefizite beseitigen, aber auch die französische Wirtschaft in eine mehrjährige Rezession stürzen. Arbeitslosigkeit und soziale Verwerfungen würden zunehmen. Dazu kommt, dass dies in der französischen Öffentlichkeit zu Recht als inoffizielle Kapitulation vor Deutschland wahrgenommen werden würde. Es bleibt deshalb fraglich, ob dieser Kurs überhaupt politisch durchgehalten werden könnte.
Die zweite Möglichkeit ist, einen Aufstand der Südländer anzuführen. Damit könnte Druck auf die deutsche Regierung gemacht werden mit dem Ziel, hierzulande das unfaire Lohndumping zu beenden und die Binnenwirtschaft massiv zu stärken. Eine solche Allianz könnte damit drohen, aus dem Euro auszutreten, um anschließend sofort gemeinsam einen Euro II zu gründen. Die Krisenländer wären damit aus dem alten Währungsgefängnis ausgebrochen. Deutschland würde so schlagartig seine Vorteile aus der gemeinsamen Währung verlieren. Das zurückgelassene Währungsgebiet des Euro I würde massiv aufwerten und damit die preisliche Wettbewerbsfähigkeit stark verringern. Die deutschen Exporte würden einbrechen und die Importe steigen. Die exorbitanten deutschen Leistungsbilanzüberschüsse würden zusammenschmelzen.
Die Androhung dieser Option hätte ein hohes Drohpotential gegenüber der herrschenden Politik hierzulande. Aber ein solch radikaler Akt des Widerstands zeichnet sich nicht ab. Offenbar kann sich der französische Präsident bislang nicht zu einem solchen Schritt gegen Merkel durchringen.
Vieles spricht dafür, dass François Hollande eher seinen lavierenden Kurs weiterfahren wird, nämlich ein bisschen Agenda-2020-Reform und ein bisschen Widerstand gegenüber dem deutschen Lohndumpingdiktat. Das ist aber zu wenig. Die Eurokrise und die Probleme Frankreichs bleiben so ungelöst und schwelen zu Lasten der Bevölkerung weiter.
Berechtigter Unmut
Kommentar von Heinz Keller, Mitglied im KV Pforzheim/Enzkreis DIE LINKE
Der Unmut der Landesbeamten/Innen von Baden – Württemberg ist nachvollziehbar. Der ausgehandelte Tarif für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst wurde nicht gleichzeitig, sondern für den einfachen und mittleren bzw. wird für den höheren und gehobenen Dienst zeitversetzt auf die Landesbeamten übertragen. Damit müssen die Landesbeamten/Innen Sonderopfer bringen, zu denen die Landtagsabgeordneten selbst nicht bereit sind. Ihre Diätenerhöhung und die beschlossene Kostenpauschale erfolgte wie von ihnen selbst festgesetzt pünktlich zum 1. Juni 2013.
Seit Jahren zeichnet sich ab, dass die Beamten/Innen als Sparschweine des Landes zu dienen haben. So wurden die Dienstjahre zur Erreichung der Höchstpension um fünf Jahre erhöht und der Höchstsatz um fünf Prozent verringert. Ein monatlicher Beihilfebeitrag und eine jährliche Kostendämpfungspauschale bei Krankheit von bis zu 480 Euro eingeführt. Der monatliche Beihilfebeitrag bringt in 40 Jahren, bei dem jetzigen Stand dem Land pro Bediensteten über 10,5 Tausend Euro ein.
Die jährliche Einkommensgrenze bei Beihilfe für Angehörige wurde von 18 Tausend auf 10 Tausend Euro herabgesetzt. Weihnachts-, Urlaubsgeld oder Tantiemen wie in der freien Wirtschaft sind unbekannt.
Zu einem weiteren Unmut bei den Landesbeamten/Innen hat der Rechnungshof gesorgt. Er fordert von den im Land vorhandenen 208 000 Stellen, 30 000 bis zum Jahr 2020 zu streichen. Minister Nils Schmid hält dies zwar für utopisch geht aber von 30 – 35 000 geforderten Stellenstreichungen aus. Darüber, wo diese 30 000 Stellen gestrichen werden sollen, hält sich der Rechnungshof wie auch die Landesregierung bedeckt. Ein großer Teil wohl bei der Bildung und der Sicherheit. Anderen Ämter und Landeseinrichtungen – Unikliniken, Psychische Landeskrankenhäuser, Gerichte und Vollzugsanstalten, Finanzämter, das Landesamt für Umweltschutz oder Straßenwesen – werden allerdings auch nicht verschont bleiben, gleich wie sich dies auf die Bevölkerung und die Beschäftigten auswirkt.
Die Streichung von 30 000 Stellen im öffentlichen Dienst wirkt sich negativ auf die Bildung aus. Schließung von Schulen, die Sicherheit des Eigentums sind auch davon betroffen. Beim Straßenbau und bei den Uni-Kliniken wird die Privatisierung vorangetrieben und durch Personalabbau in den Psychischen Landeskrankenhäuser und Vollzugsanstalten wird die Gefahr für das Personal erhöht. Gerichtstermine werden nach hinten verschoben. Dem allem kann nicht tatenlos zugesehen werden.
 DIE LINKE
100% sozial
FÜR EINE BESSERE ARBEITSWELT
Kommentar zu SPD und Grüne werben für 8,50 Euro Mindestlohn
Artikel: harmonieimhungerlohnbereich
Wahlversprechen muss man sich nicht merken.
Ihr Verfallsdatum ist voraus zu sehen.- Heinz Keller -DIE LINKE
Dem Spruch aus einem VDK Artikel, kann nicht widersprochen werden. Wäre alles umgesetzt worden, was die Regierungen von Konrad Adenauer bis Angelika Merkel versprochen haben, so könnte jeder Bürger „wie Gott in Frankreich“ leben. Es gäbe keine Kassengesellschaft, Armut wäre ein Fremdwort und Chancengleichheit in der Bildung und dem Beruf gegeben.
Da aber seit der Gründung der Bundesrepublik die Erfahrung gemacht wird, dass vor den Wahlen nicht nach den Wahlen ist, hat sich die Meinung festgesetzt, dass Wahlen überflüssig seien. Sie machen doch was sie wollen, wird hierbei von einer breiten Öffentlichkeit argumentiert.
Die erzeugte Wahlverweigerung scheint gewollt und gelenkt zu sein. Sie wird meist von Arbeitslosen, Kranken, Alleinerziehenden, Leiharbeitern vollzogen, die besonders auf eine andere Politik, vom Kapitalismus zum sozialen Staat, angewiesen sind.
Der VdK hat recht, mit der Aussage: “Wahlversprechen muss man sich nicht merken, ihr Verfallsdatum ist im voraus zu sehen“. Wichtiger, als Wahlversprechen anzuhören, ist ein Rückblick zu ziehen, wer die Voraussetzungen für die bestehende Armut, die Demütigungen im Arbeitsleben durch prekäre Arbeitsbedingungen möglich gemacht, und die Daseinsfürsorge, mit ihren Folgen, in private Hände gelegt hat. Dabei ist die Parteibrille abzunehmen.
Sozial eingestellte Bürger die überwiegend aus der SPD kamen, haben spätestens mit der Einführung von Hartz IV erkannt, dass die Politik ihrer Partei, die von der CDU / FDP Regierung weiter geführt wurde, bei vielen Menschen in die Armut führt. Sie haben die Wahlalternative soziale Gerechtigkeit, die sich mit der PDS zusammen schloss, gegründet um Menschen eine Alternative zu der kapitalistischen Politik der Parteien der Mitte zu geben. Dies war auch gut so. Ab jetzt wurden die Themen, Lebensbedingungen mit Hartz IV, Rente mit 67, Kinder und Altersarmut, prekäre Arbeitsbedingungen, wieder in einer breit ausgelegten Diskussion geführt. DIE LINKE, als treibende Feder der Diskussion, erfährt hierbei Unterstützung von den Sozialverbänden und Gewerkschaften, die auch erkennen, dass in dem reichen Deutschland Armut und Ungleichheit herrscht.
Jetzt, kurz vor der Bundestagswahl 2013 haben die Parteien, von der CDU, SPD über DIE GRÜNEN bis hin zur FDP ihr soziales Gewissen gefunden. Das Verfalldatum der vielen Versprechen ist vorprogrammiert. Versprechen werden schnell zu Versprechern.
Damit die soziale Schieflage, in der Jugend und im Alter, bei Krankheit und im Berufsleben verändert wird, brauchen die Menschen eine Partei, die
100 % sozial ist
DIE LINKEÂ Â Â
Verdachtskündigungen abschaffen!
Deutschland habe den besten Kündigungsschutz wird immer von konservativen Kräften der Politik und der Wirtschaft behauptet. Verdachtskündigungen werden als Einzelfälle abgetan.
Der Druck der durch die Freisetzung auf die Betroffenen ausgeübt wird, wird von den Lobbyisten der Wirtschaft heruntergespielt. Die seelische Belastung, der Beschäftigten die durch die unbegründete Kündigung, die Welt nicht mehr verstehen, wird nicht berücksichtigt.
Wie ein bekannter Fall in Pforzheim aufzeigt kann eine Verdachtskündigung zum Tode führen: Anne K, die als Kassiererin in einem renommierten Kaufhaus in Pforzheim beschäftigt war, bekam mit dem Vorwurf „sie habe stehlen wollen“, obwohl sie den Kassenbon vorweisen konnte, gekündigt. Sowohl das örtliche Arbeitsgericht wie auch das Landesarbeitsgericht sahen die Kündigung nicht als gerechtfertigt an und verurteilten die Geschäftsführung Anne K. weiter zu beschäftigen. Dazu kam es nicht mehr. Die Kündigung führte zu Armut. Ihre Scham verhinderte sich zu offenbaren. Am Tag der Verkündung des Erfolges fand man Anne K. tot vor.
Es ist nicht hinzunehmen, dass bei Betroffenen einer Verdachtskündigung die Unschuldvermutung – wie im Strafrecht – nicht greift. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts das aussagt, dass das Fehlverhalten dem Gekündigten nicht nachgewiesen werden muss, ist nicht nachvollziehbar. Es hat damit die Tür geöffnet unbequeme Beschäftigte auf miese, einem Rechtsstaat unwürdige Art, zu entfernen.
Leider hat die CDU/CSU/FDP Regierung einen Gesetzentwurf der LINKEN bzw. eine Verschärfung der Anforderungen an die Verdachtskündigung, wie von Rot-Grün vorgeschlagen 2010 abgelehnt. Damit bleiben Arbeitnehmer für gewissenslose Arbeitgeber Freiwild.
Von Heinz Keller – DIE LINKE Pforzheim/Enzkreis
Die Machenschaften der Immobilien Investoren
Heidrun Bluhm, wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im
Bundestag sagt dazu:
Der Verkauf der TLG Wohnen GmbH an die TAG
Immobilien Aktiengesellschaft durch das Bundesfinanzministerium Ende 2012 war
für die Mieterinnen und Mieter der 11. 500 betroffenen Wohnungen ein
denkbar schlechtes Geschäft. Schon jetzt, nur wenige Monate nach dem Verkauf,
kündigen sich satte Mieterhöhungen an. Zunächst „nur“ für Neumieter.
Für die gibt es keine Sozialcharta. Nach und nach auch für die
„Altmieter“. Denn vor Mieterhöhungen schützt die zwischen Bundesfinanzministerium
und der TAG AG ausgehandelte Sozialcharta nicht. Der Vorstandsvorsitzende der
TAG AG findet das Mietenniveau in Deutschland lächerlich niedrig und hält es
für seine wichtigste Mission, aus den Wohnungen, wie aus beliebigen anderen Renditeobjekten,
den höchstmöglichen Profit für die Aktionäre herauszupressen.
Für die TAG AG war der Kauf schon jetzt ein gutes Geschäft. Die hat die
Wohnungen deutlich unter dem Bilanzwert „geschossen“ und beim Kauf
der Wohnungen ausgerechnet mit Hilfe des Finanzministers auch noch kräftig
Steuern gespart. Verkäuferin, also die Bundesrepublik Deutschland und Käufer
TAG, ein international agierender Finanzinvestor, haben nämlich einen
„Share Deal“ gewählt, bei dem für den Käufer keine Grunderwerbssteuer
anfallen soll. Immerhin 23,55 Millionen Euro, die den ostdeutschen
Bundesländern auf diese Weise verloren gehen. Denn den Ländern – und nicht dem
Bund – steht diese Steuer zu. Beim Verkauf der TLG Gewerbeimmobilien an den US-
Amerikanischen Hedge Fonds Lone Star hat die Bundesregierung das gleiche Spiel
noch einmal gespielt und die ostdeutschen Bundesländer um weitere 55 Millionen
Euro geprellt!
Damit nicht genug: Jetzt zeigt sich, dass die im Auftrag des Bundes agierenden
Barclays Capital Bank bei dem Deal mit den Wohnungen offenbar an beiden Enden
des Geschäfts kräftig Honig gesaugt hat.
Sie war einerseits von der Bundesregierung als Transaktionsberaterin für die
Privatisierung der TLG Unternehmen angeheuert und honoriert worden. Sie selbst
beteuerte „hinsichtlich der beabsichtigten Transaktion für den Verkäufer
und für niemanden sonst“ tätig zu sein. Gleichzeitig hat die selbe
Barclays Bank aber das notwendige Kapital für die TAG AG beschafft, damit die
das Geschäft überhaupt wuppen konnte. Sie hat – vermutlich gegen gute
Provision – für die TAG AG 30 Millionen Aktien verkauft und ihr, um ganz sicher
zu gehen, auch noch eine Brückenfinanzierung angeboten, damit sie – so verrückt
das klingt – der TAG AG eine ausgezeichnete Bonität und Transaktionssicherheit
bescheinigen konnte. Dem Bund hat sie dann den Verkauf an die TAG AG und
gleichzeitig den Aktienanlegern öffentlich die TAG Aktien zum Kauf empfohlen.
Sie war zeitweilig sogar selbst mit 9,3 Prozent Stimmenanteilen an der TAG AG
beteilig und sie ist – wen wundert das noch – eine der Hausbanken der TAG AG!
Was muss man eigentlich noch tun, damit die Finanzämtern und die
Staatsanwaltschaft munter werden? Selbstanzeige? Da helfen wir lieber nach. Am
16. Mai 2013 haben wir die erforderlichen Belege an das zuständige Finanzamt
und an die Staatsanwaltschaft Berlin übergeben.
Dabei wäre das alles nicht nötig gewesen. Auch die Genossenschaft
„FAIRWOHNEN“ hatte sich am Bieterverfahren um die Wohnungen
beteiligt. Sie hat der Barclays Bank einen angemessenen Preis geboten,
selbstverständlich dabei die Grunderwerbssteuer mit einkalkuliert und sie hat
sich zu einer Genossenschaftsatzung verpflichtet, mit der die Mieterinnen und
Mieter auch in Zukunft sicher und preiswert in ihren Wohnungen leben und selbst
demokratisch mitbestimmen könnten. Aber das musste offenbar politisch unbedingt
verhindert werden.
Lohndumping darf nicht weiter subventioniert werden.
Kommentar von Heinz Keller zur Sendung „Hungerlohn am Fließband“ im SWR.
Mit dem Bericht „Hungerlohn am Fließband“ hat der SWR in ein Wespennest gestochen. Die Firma mit dem Stern auf der Motorhaube ist mit Sicherheit kein Einzelfall. Ein Teil der Arbeitgeber nutzt jede Möglichkeit Kosten zu sparen. In dem gezeigten Fall durch Werksverträge.
Die Möglichkeit dazu schafft die Politik. Wie demütigend die Ausbeutung für ArbeitnehmerInnen ist, und dass sie in Armut im Alter führt, wird außer acht gelassen. Sozial sei was Arbeit schafft, wird von den Lobbyisten und den konservativen Politikern behauptet und hiermit das System gerechtfertigt. Was bei der Ausnutzung des Arbeitnehmers sozial ist kann nicht gesehen werden. Das Verhalten solcher Betriebe die auf dieser Ebene arbeiten ist eher asozial, da die Beschäftigte mit Werkverträgen, trotz gleicher Leistung gegenüber des festangestellten Kollegen ein weit geringeren Lohn erhalten, und auf die Hilfe des Staates angewiesen sind. Durch den flächendeckenden Missbrauch durch Werkverträge, fallen nicht nur Sozialleistungen an, sondern werden auch Sozialversicherungsbeiträge eingespart. In einem jetzt bekannten Fall zahlt eine Handelskette wegen illegaler Leiharbeit neun Millionen Euro nach. Davon fließen drei Millionen in die Sozialversicherung.
Solche Fälle, der illegalen Beschäftigung und der Ausbeutung durch Werkverträge müssen unterbunden werden. Betriebsräte müssen mit dem Recht ausgestattet werden bei allen Einstellungen, sei es als eigener MitarbeiterInnen, LeiharbeiterInnen oder mit Werkverträge mitzubestimmen. Damit können die Hungerlöhne, in den Betrieben in denen das Tarifrecht gilt, unterbunden werden.
DIE LINKE fordert deswegen in ihrem Programm einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe. Dieser Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns betragen.
Ein Untersuchungsausschuss des Landtages zum Neonazimord-Skandal ist notwendig
Das Eingeständnis des ehemaligen Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz, Helmut Rannacher, ist beachtlich. Rannacher hatte gestern vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages in Berlin das Versagen seiner Behörde offen eingestanden. Der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg habe bei den Terroranschlägen der Neonazis „nicht richtig hingeschaut“ und schwere Fehler begangen. „Es ist nun überfällig, dass endlich auch der Landtag in Stuttgart >> richtig hinschaut << und einen eigenen Untersuchungsausschuss einsetzt, um die Fehlleistungen im baden-württembergischen Verfassungsschutz aufzuklären“,
forderte Bernhard Strasdeit, Landesgeschäftsführer der Linken in Baden-Württemberg. Die pauschale Erklärung von Innenminister Reinhold Gall (SPD), das ihm unterstellte Landesamt habe sich „nichts vorzuwerfen“, bezeichnete Strasdeit als grob fahrlässig. Aus dem Untersuchungsausschuss des Bundestags wurde von „gravierenden Fehlern“ und „katastrophalen Ermittlungspannen“ in Baden-Württemberg berichtet. Warum werden diese nicht längst im Land aufgeklärt ? „Eine „Ermittlungsgruppe“ des LKA ist nicht ausreichend. Eine parlamentarische Untersuchung ist notwendig, um die Fehlleistungen der Behörden sowie die Verbindungen der Polizei zur Naziterrorszene und zum Ku-Klux-Klan vollständig aufzuklären“, so Strasdeit abschließend.