Lohndumping darf nicht weiter subventioniert werden.

01. Juni 2013  Allgemein, Kreisverband

Kommentar von Heinz Keller zur Sendung „Hungerlohn am Fließband“ im SWR.

Mit dem Bericht „Hungerlohn am Fließband“ hat der SWR  in ein Wespennest gestochen. Die Firma mit dem Stern auf der Motorhaube ist mit Sicherheit kein Einzelfall. Ein Teil der Arbeitgeber nutzt jede Möglichkeit Kosten zu sparen. In dem gezeigten Fall durch Werksverträge.

 

Die Möglichkeit dazu schafft die Politik. Wie demütigend die Ausbeutung für ArbeitnehmerInnen ist, und dass sie in Armut im Alter führt, wird außer acht gelassen. Sozial sei was Arbeit schafft, wird von den Lobbyisten und den  konservativen Politikern behauptet und hiermit das System gerechtfertigt. Was bei der Ausnutzung des Arbeitnehmers sozial ist kann nicht gesehen werden. Das Verhalten solcher Betriebe die auf dieser Ebene arbeiten ist eher asozial, da die Beschäftigte mit Werkverträgen, trotz gleicher Leistung gegenüber des festangestellten Kollegen ein weit geringeren Lohn erhalten, und auf die Hilfe des Staates angewiesen sind. Durch den flächendeckenden Missbrauch durch Werkverträge, fallen nicht nur Sozialleistungen an, sondern werden auch Sozialversicherungsbeiträge eingespart. In einem jetzt bekannten Fall zahlt eine Handelskette wegen illegaler Leiharbeit neun Millionen Euro nach. Davon fließen drei Millionen in die Sozialversicherung.

 

Solche Fälle, der illegalen Beschäftigung und der Ausbeutung durch Werkverträge müssen unterbunden werden. Betriebsräte müssen mit dem Recht ausgestattet werden bei allen Einstellungen, sei es als eigener MitarbeiterInnen, LeiharbeiterInnen oder mit Werkverträge mitzubestimmen. Damit können die Hungerlöhne, in den Betrieben in denen das Tarifrecht gilt, unterbunden werden.

 

DIE LINKE fordert deswegen in ihrem Programm einen gesetzlichen Mindestlohn in existenzsichernder Höhe. Dieser Mindestlohn soll mindestens 60 Prozent des nationalen Durchschnittslohns betragen.


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